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Kinderskikurs in Flachau bei der Kinderskischule Sport am Jet
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Firmendaten Sport am Jet Flachau

Unterberggasse 318
5542 Flachau, Österreich
www.sportamjet.at
Tel. 0043 6457  2090
Fax 0043 6457 2090 20
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Firmenname: Schwarzenbacher GmbH
Geschäftsführer: Florian Schwarzenbacher, Georg Schwarzenbacher 

UID-Nummer: ATU 63641517
Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Salzburg
Firmenbuchnummer: 295824-k 
Gerichtsstand: Salzburg
Unternehmensgegenstand: Skischule 
Behörde gem. ECG: Bezirkshauptmannschaft St. Johann / Pg.
Firmeninformation lt. E-Commerce Gesetz
Blattlinie: Informationen über Angebote von Sport am Jet

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wichtige Hinweise für deine Bestellung oder Buchung

Teilnahmebedingungen:
Der Erwachsenenkurs dauert 4 Stunden pro Tag bei min. 3 Personen in der Gruppe, sind es weniger als 3 Personen so wird der Kurs in einen Halbtageskurs 2,5 Std.  umgebucht.
Verkleinert sich eine Gruppe auf weniger als 4 Teilnehmer, behalten wir uns das Recht vor, diese zusammenzulegen oder die Unterrichtsstundenanzahl zu verkürzen.

Mehrmaliger Lehrerwechsel aufgrund der flexiblen Organisation möglich.

Wir lehnen jegliche Haftung für Unfälle, die sich während oder vor dem Skiunterricht ereignen, ab. Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Kursteilnehmer.

Preisrückerstattung wegen Verletzung oder Krankheit nur mit ärztlicher Bestätigung oder Krankmeldung. Nur nicht genützte Tage (Differenzbetrag) werden rückerstattet. Es werden 8% Stornokosten, Disagionkosten und Umbuchungsgebühren bei der Rückerstattung abgezogen!

Kursausfälle wegen witterungsbedingter Einflüsse (höhere Gewalt) werden nicht ersetzt. Privatkurse finden bei jeder Witterung statt. Das Kursticket ist nicht übertragbar! Nicht verbrauchte Kurstage verfallen!


Skiline Fotobox:
Durch die Nutzung der Anlage willigst du ein, dass Bildaufnahmen generiert werden und dass dein Foto öffentlich auf dem Portal www.sportamjet.at einsehbar ist. Wenn dein Foto gelöscht werden soll oder wenn du Fragen hast, wende dich bitte an den Verantwortlichen für die Speicherung und Verarbeitung der Bildaufnahme, die Alturos Destinations GmbH, Lakeside B03, A-9020 Klagenfurt, Tel. Nr. +43 (0)463 24 94 45, E-mail privacy-protection@alturos.com.


Zahlung:
Du kannst mit deiner Kreditkarte (Mastercard und Visa) oder EC-Maestro-Card, Sofortüberweisung, Paypal oder per Rechnung bezahlen. Die Eingabe erfolgt im Webshop über das Zahlsystem von Wirecard, über die du sicher und bequem bezahlen kannst!

Allen Lieferungen und Leistungen der Skischule aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.

Zahlungen per Rechnung sind innerhalb der 2 Wochenfrist auf unser Konto zu überweisen. Bei nicht Einhaltung der Frist wird die Buchung automatisch storniert!


Wichtige Informationen:
  • Zur Skiausrüstung gehören Ski, Schuhe und Stöcke! (Helme sind für Kinder nur bei den All Inclusive Paketen inkludiert!)
  • Die Liftkarte ist NICHT im Kurspreis inkludiert!
  • Die Mittagsbetreuung ist NICHT im Kurspreis inkludiert!
  • Wenn beide Eltern Ski mieten – ist die Ausrüstung für Kinder bis 10 Jahre kostenlos!
  • Kursverlängerung bei Kinderkurse: Differenz plus € 10,00
  • Kursverlängerung bei Erwachsenen (ab 3 Tage): € 30,00 / Tag  - inkl. Ausrüstung € 35,00
  • Mittagsbetreuung inkl. Essen und Getränk



Frühbucherbonus:

Der Frühbucherbonus von 5% wird bei allen Skikursen und Privatkursen bzw. Alternativsportarten wie z.B. Segway oder Snowbike abgezogen. 
10% Kombirabatt werden weiters bei den Verleihartikeln rabattiert!
Bei Zusatzartikel, All-Inclusive Paketen oder sonstigen Spezialangeboten und Packages werden kein Frühbucherbonus zusätzlich gewährt, da dieser Grundpreis des Kurses schon mit ca. 10% vergünstigt ist!
*Auf All Inclusive Angebote, Liftkarten und Mittagsbetreuungen gibt es keinen Online Rabatt, dieser ist nur für Kurse und Verleihartikel möglich!


Stornobedingungen:

 

  • 0% bis 7 Tage vor Kurs-/Verleihbeginn
  • 80% ab 6 Tage bis 3 Tage vor Kurs-/Verleihbeginn
  • 100% ab 2 Tage bis 0 Tage vor Kurs-/Verleihbeginn

Ab 7 Tage bis 24 Stunden vor Kursantritt oder auch während des Kurses, aufgrund von Unfall, Krankheit, COVID, einer Reisewarnung, Quarantäne etc., ist die Stornierung gegen Vorlage eines ärztlichen Attests/Bescheides ebenso kostenfrei möglich.

ACHTUNG: Bei nicht genutzten Tagen wird der Differenzbetrag rückerstattet!

Bei allen Stornierungen wird eine Bearbeitungsgebühr von € 20,-  abgezogen.

Gelöste Kurskarten werden nur bei Unfall oder Krankheit mit ärztlichem Attest zurückgenommen und nur der Differenzbetrag wird rückerstattet!


Inhalt des Onlineangebotes:
Die Skischule/der Skiverleih (nachfolgend kurz "Autor" genannt) übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.


Verweise und Links:
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.

Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert sich der Autor hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.

Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.


Urheber- und Kennzeichenrecht:
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihr selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.

Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind!

Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.


Buchung und Reservierungen von Ski- und Snowboardkursen:
Im Skikursbeitrag ist die Benützung der Liftanlagen nicht miteinbezogen. Für durch Ausfälle der Seilbahn- und Liftanlagen entfallene Unterrichtszeiten leistet die Skischule keinen Ersatz.


Miete und Reservierung von Ski- und Snowboardausrüstung:
Jeder Mieter haftet für eine ordnungsgemäße Rückgabe der Geräte bis zur Höhe des Verkaufswertes der ausgeliehenen Produkte.

Der Vermieter ist berechtigt, eine Sicherstellung in Form der Hinterlegung eines Dokumentes (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) oder auch einer Kaution zu verlangen. Die Hinterlegung einer Sicherstellung gilt nicht als möglicher Kaufpreis für die Ausrüstungsteile.

Bei Kauf einer Leihausrüstung, (Ski, Schuhe, Helme oder Sonstiges) werden maximal bis zu 2 Tage der Leihgebühr vom Mietpreis angerechnet!

Gerichtsstand, Erfüllungsort und Rechtswahl:
Erfüllungsort ist der zentrale Niederlassungsort der Skischule/des Skiverleihs. Für Streitigkeiten ist das am Sitz der zentralen Niederlassung der Skischule/des Skiverleihs zuständige Gericht zuständig. Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.


Benützungsregelungen und Sicherheitsvorschriften für Mountaincarts:

1. Sicherheitsanweisung

  • Die Teilnahme an der Mountaincart Tour ist mit Risiken verbunden. Vor der Teilnahme an der Mountancart Tour muss jeder Teilnehmer an einer Sicherheitsanweisung teilnehmen.
  • Der Sicherheitsanweisung ist Folge zu leisten. Ein Teilnehmer, der sich nicht an die Sicherheitsanweisungen hält kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
  • Die Benutzung des Mountaincarts erfolgt auf eigene Gefahr.

2. Ausrüstung
  • Bei Bedarf kann entsprechende Schutzbekleidung getragen werden. (Fahrradhandschuhe, Sonnenbrille wegen Staub, Regenbekleidung, Bikeprotektoren!)
  • Es besteht absolute Helmpflicht.
  • Es müssen feste Schuhe getragen werden.

3. Geschwindigkeit, Fahr- und Bremsverhalten
  • Die Geschwindigkeit, das Fahr- und Bremsverhalten müssen dem eigenen Können und den Gegebenheiten angepasst werden.
  • Das Fahr- und Bremsverhalten des Mountaincarts hängt vom Fahrbahnbelag ab (Schotter, Schlaglöcher, Unebenheiten, Eis, Schnee, Asphalt, Beton).
  • Vor dem Fahrantritt werden die Bremsen überprüft. Zusätzlich ist bereits bei Fahrtbeginn noch bei langsamer Geschwindigkeit das Bremsverhalten zu testen und eine Bremsprobe durchzuführen.
  • Der linke Bremshebel bremst das linke HinterradDer rechte Bremshebel bremst das rechte Hinterrad.
  • Wenn beide Bremsen gleichzeitig betätigt werden wird die größte Bremswirkung erreicht.
  • Während der Fahrt sollten die Füße auf den Fußrastern liegen bleiben!
  • Bereits bei Fahrbeginn ist eine Lenkprobe durchzuführen. Der Lenker ist mit beiden Händen zu halten.
  • Es ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
  • Es ist ein ausreichender Abstand zum Fahrbahnrand einzuhalten. Ein Verlassen der gekennzeichneten Strecke ist verboten.
  • Kurven sind mit gemäßigter Geschwindigkeit zu befahren. Das Mountaincart hat durch den tiefen Gesamtschwerpunkt und den breiten Radstand eine hohe seitliche Stabilität. Bei zu schneller Kurvenfahrt kann das Mountaincart kippen oder aus der Spur ausbrechen.
  • Ein Rückwärtsfahren ist verboten.
  • Auf der Fahrtstrecke können sich Wanderer, Tiere, Moutainbiker befinden. Auf diese ist Rücksicht zu nehmen. Ein bremsbereites, vorausschauendes und vorsichtiges Fahren ist geboten.

4. Altersgrenzen und körperliche Verfassung
  • Die Benutzung eines eigenen Mountaincarts ist bei körperlicher Eignung und einer Mindestgröße von 140 cm ab 10 Jahren erlaubt.
  • Eltern haften für Minderjährige!
  • Kindern unter 10 Jahren können bei einer volljährigen Person in einem Mountaincart mitfahren. Kindern unter 4 Jahren ist das Mitfahren untersagt.
  • Je Mountaincart ist ein Maximalgewicht von 100 kg nicht zu überschreiten.
  • Die Benutzung eines Mountaincarts unter Einfluss von Alkohol bzw. die Fahrtauglichkeit beeinflussenden Medikamenten ist nicht genehmigt.
  • Der Guide und Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Gast die Fahrt zu verweigern. Tour kosten werden in diesem Falle vom Veranstalter zu 100% einbehalten.

5. Schäden
  • Der Teilnehmer haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden an dem Mountaincart oder der Ausrüstung. Er haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere für
    • die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch ein Sachverständigengutachten bestimmt werden kann
    • die Gutachterkosten
    • bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Kaufpreis zzgl. MwSt. zu erstatten
    • Bergungs- und Rückführungskosten
    • Wertminderung
    • dem Veranstalter entstehende Ausfallschäden für die Dauer der Reparatur bzw. bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungsdauer
    • sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung
    • Rückstufungsschäden bei Versicherungen durch den Veranstalter
    • Bei Schäden ist der Veranstalter unverzüglich zu informieren. Es ist ein Protokoll mit dem Namen und Telefonnummer der Beteiligten sowie des Schadenhergangs zu erstellen.
    • Bei Personenschäden ist die Polizei zu informieren.

6. Haftung des Veranstalters
  • Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung für Unfälle, die sich während oder im unmittelbaren zeitlichen oder räumlichen Naheverhältnis zur Mountaincart Tour ereignen ab, sofern diese nicht von einem dem Veranstalter zurechenbaren Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
  • Es besteht keine Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung für die angemieteten Fahrzeuge.

7. Safety first
Fahre vorrausschauend und auf Sicht. Nimm Rücksicht auf andere Fahrer und auf Wanderer oder Personen und Tiere auf der Stecke.  Fahre nur mit Schritttempo an Personen oder Tieren vorbei. Bei einer technischen Störung bei einem Mountaincart ist die Fahrt unverzüglich zu beenden und dem Guide zu melden.

Fahre deinem Können und deiner Erfahrung entsprechend. Lasse dich vom Fahrverhalten Anderer nicht zu riskantem Fahren verleiten!


Benützungsregelungen und Sicherheitsvorschriften für Segway Miete und geführte Touren:
Haftungsausschluss- und Verzichtserklärung zum Betrieb eines SEGWAYs

1. Diese Haftungsausschlusserklärung bezieht sich auf den Betrieb eines SEGWAY-Fahrzeuges und wird von SEGWAY Flachau darauf hingewiesen, dass der Umgang und der Betrieb eines SEGWAY-Fahrzeuges ein erhöhtes Risiko mit sich bringt, welches von Ausübenden in Kauf genommen werden muss.

2. Die Benutzung der SEGWAY-Fahrzeuge sowie die Teilnahme an allen Aktivitäten & Touren geschehen ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Teilnahme an der Segway Toure ist mit Risiken verbunden. Vor der Teilnahme an der Segway Tour muss jeder Teilnehmer an einer Sicherheitsanweisung teilnehmen. Der Sicherheitsanweisung ist Folge zu leisten. Ein Teilnehmer, der sich nicht an die Sicherheitsanweisungen hält kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

3. Beim Betrieb des SEGWAY-Fahrzeuges ist zu beachten, dass dieses als Fahrrad im Sinne der StVO gilt und dementsprechend die vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen einzuhalten sind. Zusätzlich ist das Tragen eines Helmes unbedingt erforderlich. Bei Bedarf kann entsprechende Schutzbekleidung getragen werden. (Fahrradhandschuhe, Sonnenbrille, Regenbekleidung, Bikeprotektoren) Es müssen feste Schuhe getragen werden.

4. Dieser Haftungsausschluss umfasst Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadenersatzansprüche, sei es aus Verschulden oder Gefährdung. SEGWAY Flachau übernimmt lediglich die Haftung bei Personenschäden wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von SEGWAY Flachau bzw. deren MitarbeiterInnen. Dasselbe gilt für Sach- und Vermögensschäden.

5. Das ausgeliehene SEGWAY-Fahrzeug darf nur von der Person gelenkt werden, die das Gerät ausgeliehen und diese Haftungsausschlusserklärung unterzeichnet und abgegeben hat. Die Weitergabe des SEGWAY-Fahrzeuges ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbotes haftet die Mieterin/der Mieter für alle daraus resultierenden Schäden. Für Dritte übernimmt SEGWAY Flachau keinerlei Haftung.

6. Jede/r Benutzer/in der Fahrzeuge trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die durch ihn/sie oder der von ihr/ihm gesteuerten Fahrzeuge verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

7. Die Benutzung der SEGWAY-Fahrzeuge ist Personen nicht gestattet, die an körperlichen Gebrechen leiden oder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen. Schwangeren Frauen oder Personen mit Herzproblemen und/oder Bluthochdruck wird ausdrücklich von der Nutzung der SEGWAY-Fahrzeuge abgeraten.

8. Bei Benutzung der SEGWAY-Fahrzeuge ist den Anweisungen des Betreibers/Vermieters/Guides Folge zu leisten. Für Schäden, die durch eigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entstehen oder dadurch entstehen, dass Anweisungen vom Betreiber/Vermieter oder deren MitarbeiterInnen nicht Folge geleistet wird, übernimmt der Betreiber/Vermieter keine Haftung. Für den Fall, dass die Mieterin/der Mieter Dritten einen Schaden zufügt, ist SEGWAY Flachau schad- und klaglos zu halten.

9. Ich wurde vor dem Benutzen des SEGWAYS über die Funktionsweise aufgeklärt und über die Sicherheitsregeln informiert. Insbesondere sind folgende Sicherheitsregeln zu beachten:
a. Für die Benutzung des SEGWAY-Fahrzeuges gilt in Österreich die Straßenverkehrsordnung im selben Ausmaß wie für Fahrräder. Personen unter 18 Jahren ist der Betrieb von SEGWAY-Fahrzeugen nur in Begleitung Erwachsener erlaubt. Das Mindestalter bei den Touren ist 12 Jahre in Begleitung der Eltern bzw. 10 Jahre mit Fahrradprüfung in Begleitung der Eltern. Für Parcours-Fahrten in abgesperrten Areals, Jugendheimen oder Veranstaltungen oa. Parks ist das Mindestalter 7 Jahre.

b. Mit SEGWAY-Fahrzeugen dürfen jene Wege befahren werden, die auch für Fahrräder geöffnet sind. Insbesondere ist das Befahren von Gehsteigen und ausschließlichen Fußgängerzonen ausdrücklich untersagt.

c. Während der Fahrt darf vom Fahrzeug nicht abgestiegen werden. Beide Füße sind auf der Stehplattform zu belassen, da die Drucksensoren auf beiden Standflächen permanent belastet werden müssen.

d. Beim Betrieb des SEGWAY ist es nicht erlaubt, während der Fahrt Fotos zu machen oder zu filmen. Generell sind beim Betrieb des SEGWAY-Fahrzeuges immer beide Hände am Lenker zu belassen. Freihändiges oder einhändiges Fahren ist ausdrücklich untersagt. Ausgenommen davon ist das Handzeichen beim Abbiegen.

e. Beim Fahren mit dem SEGWAY-Fahrzeug ist stets eine dem Verkehr und der Umgebung angepasste Geschwindigkeit zu wählen.

f. Beim Fahren in der Gruppe ist ein Mindestabstand von 10 Metern bzw. 2 Sekunden zur vorderen Person einzuhalten. Darüber hinaus ist ein seitlicher Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten.

g. Die Lenkerin/Der Lenker hat auf Bodenunebenheiten, Fahrbahnbeschädigungen, Schlaglöchern und Pfützen Rücksicht zu nehmen und diesen auszuweichen. Das Befahren von Gehsteigkanten oder ähnlichen Hindernissen ist untersagt und kann zu einem Unfall führen. Bei solchen Hindernissen ist das SEGWAY Fahrzeug zu schieben.

h. Pro Fahrzeug ist nur eine Fahrerin/ein Fahrer zulässig. Das   Mitnehmen weiterer Personen, insbesondere von Kindern, ist untersagt.

i. Den Anweisungen des Betreibers/Vermieters oder dessen MitarbeiterInnen ist stets zu folgen. Ein Missachten der Anweisungen kann zur Beendigung der Fahrt führen. In diesem Fall erfolgt keine Rückvergütung von Teilnahme- oder Mietgebühren. Das Gleiche gilt bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss.

j. Nach Abschluss der Fahrt ist das Fahrzeug an den Betreiber/Vermieter zurückzugeben. Allfällige Beschädigungen des Fahrzeugs sind umgehend mitzuteilen.

10. Schäden - Der Teilnehmer haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden an dem Segway oder der Ausrüstung. Er haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere
  • für die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch ein Sachverständigengutachten bestimmt werden kann
  • die Gutachterkosten
  • bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Kaufpreis zzgl. MwSt. zu erstatten
  • Bergungs- und Rückführungskosten
  • Wertminderung
  • Dem Veranstalter entstehende Ausfallschäden für die Dauer der Reparatur bzw. bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungsdauer
  • Sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung
  • Rückstufungsschäden bei Versicherungen durch den Veranstalter
  • Bei Schäden ist der Veranstalter unverzüglich zu informieren. Es ist ein Protokoll mit dem Namen und Telefonnummer der Beteiligten sowie des Schadenhergangs zu erstellen
  • Bei Personenschäden ist die Polizei zu informieren.

11Haftung des Veranstalters - Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung für Unfälle die sich während oder im unmittelbaren zeitlichen oder räumlichen Naheverhältnis zur Segway Tour ereignen ab, sofern diese nicht von einem dem Veranstalter zurechenbaren Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

Es besteht keine Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung für die angemieteten Fahrzeuge.

Safety first - Fahre vorrausschauend und auf Sicht. Nimm Rücksicht auf andere Fahrer und auf Wanderer oder Personen und Tiere auf der Stecke.  Fahre nur im Schritttempo an Personen oder Tieren vorbei. Bei einer technischen Störung bei einem Segway ist die Fahrt unverzüglich zu beenden und dem Guide zu melden.

Fahre deinem Können und deiner Erfahrung entsprechend. Lasse dich vom Fahrverhalten Anderer nicht zu riskantem Fahren verleiten!

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